Satzung

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Satzung

der

Grün-Offenen Liste Wangen im Allgäu

§1 Name, Zweck und Sitz

Die Grün-Offene Liste Wangen im Allgäu (GOL) ist eine Vereinigung politisch interessierter Bürger*innen in Wangen und Umgebung. Ihre Mitglieder bekennen sich zu einer ökologisch orientierten, gewaltfreien und auf Gleichberechtigung aller Menschen gerichteten Politik, zu Demokratie und sozialer Gerechtigkeit.

Die GOL-Mitglieder sehen eine solche Politik in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend bei der Partei „Bündnis90 / Die Grünen“ verwirklicht, ohne jedoch notwendigerweise Mitglieder dieser Partei zu sein.

Der Zweck der GOL besteht darin, die genannten politischen Ziele aktiv zu verfolgen. Dies soll insbesondere auf kommunalpolitischer Ebene durch Teilnahme an den Wahlen und Entsendung möglichst vieler Vertreter in die gewählten Organe geschehen.

Darüber hinaus will die GOL aber auch außerhalb gewählter Gremien aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Insbesondere soll durch Veranstaltungen der verschiedensten Art für alle Wangener Bürger*innen deutscher und anderer Staatsangehörigkeit ein Informations- und Gesprächsangebot gemacht werden.

Die GOL will so dazu beitragen, dass auf breiter Ebene ein Problembewusstsein geschaffen wird für einen verantwortlicheren Umgang der Menschen untereinander und insbesondere auch mit der Umwelt. Die GOL will einen Beitrag dazu leisten, dass auch künftigen Generationen noch ein menschenwürdiges Dasein möglich ist – in unserer Region, aber auch anderswo.

Der Sitz der GOL ist Wangen im Allgäu.

§2 Organe

Organe der GOL sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§3 Teilorte

Für Wangener Teilorte können GOL-Ortsverbände gebildet werden. Sie koordinieren die Arbeit im betreffenden Teilort, insbesondere die Teilnahme an Ortschaftsratswahlen und die politische Unterstützung und Begleitung der gewählten GOL-Ortschaftsrät*innen.

Für diese Zwecke können sie sich eine eigene Satzung geben; diese muss von der Mitgliederversammlung der gesamten GOL gebilligt werden.

Im Übrigen sind die Ortsverbände Teile der GOL ohne besondere Rechte und Pflichten.

§4 Mitglieder

Mitglied der GOL kann jede natürliche Person werden, die sich zu obigen Zielen bekennt. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich, und zwar zunächst mit vorläufiger Wirkung. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung hat schriftlich zu erfolgen.

§5 Mitgliederversammlung

Die GOL-Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Kandidat*innenlisten für Wahlen aufzustellen, an denen die GOL teilnimmt,

  • Beschlüsse über Satzungsänderungen zu fassen sowie

  • den Vorstand zu wählen bzw. zu entlasten.

Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen und vorbereitet.

Die Einladung zu der Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich – entweder per Post oder per E-Mail. Sie soll auch in der Tageszeitung angekündigt werden.

Eine Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies verlangt. Verlauf und Beschlüsse der Versammlung werden protokolliert.

Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst, jedoch bleiben die Bestimmungen in § 7 und § 9 hiervon unberührt.

Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Lediglich bei der Aufstellung von Wahllisten können nur diejenigen Mitglieder abstimmen, die im jeweiligen Wahlgebiet das Wahlrecht zu dem Zeitpunkt der Abstimmung haben.

§6 Beitrag

Alle Mitglieder der GOL arbeiten ehrenamtlich; die Geldmittel des Vereins werden ausschließlich für den Vereinszweck nach §1 verwendet. Von den GOL-Mitgliedern wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Dafür gilt folgende Beitragsordnung:

Die GOL-Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag.

Dessen Höhe kann von der GOL-Jahresversammlung per Mehrheitsbeschluss geändert werden.

Auf Antrag können Mitglieder durch den Vorstand teilweise oder ganz von der Beitragspflicht befreit werden.

Über den bezahlten Mitgliedsbeitrag stellt der Vorstand den Mitgliedern Spendenbescheinigungen aus.

§7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Mindestens ein Vorstandsmitglied gehört der jeweiligen GOL-Gemeinderatsfraktion an. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.

Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte, insbesondere

  • die Verwaltung des Vereinsvermögens
    Bei Ausgaben über 2000,00€ muss die Zustimmung der Mitgliederversammlung eingeholt werden.

  • die Mitgliederverwaltung

  • die Organisation der GOL-Versammlungen

  • Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder

Der Vorstand hat jährlich bei der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht vorzulegen.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer gewählt ist.

§8 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Erlöschen des Vereins.

  2. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

  3. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung durch den Vorstand mit Dreiviertelmehrheit aller Vorstandsmitglieder aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig. Ausschlussgründe sind insbesondere:

    1. grober oder wiederholter Verstoß gegen satzungsmäßige Verpflichtungen oder Missachtung von Beschlüssen der Organe des Vereins.

    2. Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung.

    3. ein schwerer Verstoß gegen die Interessen des Vereins.

  4. Der Ausschluss ist dem Mitglied mit Begründung mitzuteilen. Gegen den Ausschluss ist Einspruch zulässig. Dieser ist innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Beschlusses beim Vorstand schriftlich einzureichen. Wird kein Einspruch erhoben, ruhen nach Ablauf dieser Frist alle Funktionen und Rechte des Mitglieds im Verein. Über einen Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.

  5. Mit Wirksamwerden des Austritts oder Ausschlusses erlischt die Mitgliedschaft. Eine Rückerstattung von Beiträgen, die vor der Beendigung der Mitgliedschaft fällig wurden, erfolgt nicht. Eventuelle Ansprüche des Vereins bleiben davon unbeschadet bestehen.

§9 Satzungsänderung

Diese Satzung kann von einer GOL-Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Die geplante Satzungsänderung wird mit der Einladung zur Mitgliederversammlung versendet.

§10 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Die Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorstand binnen drei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.

Die Auflösung des Vereins kann in beiden Fällen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfolgen.

Bei Vereinsauflösung fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Wangen mit der Maßgabe, es im Sinne von § 1 der GOL-Satzung zu verwenden.

§11 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 6.4.2022 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten wird die frühere Satzung aufgehoben.

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Anhang zur Satzung (kein Bestandteil derselben, sondern nur zur Information)

(Beschluss vom 6.12.2017:) Der Mindestbeitrag beträgt € 30,- pro Jahr und GOL-Mitglied, für weitere GOL-Mitglieder, die im gleichen Haushalt leben, beträgt er € 20,-.

Historie:

  • Die Gründungsversammlung am 2.2.1994 setzte erstmals eine Satzung in Kraft. Sie wurde von 15 Gründungsmitgliedern einstimmig beschlossen. Eine Liste mit den Unterschriften der Gründungsmitglieder wurde der Satzung beigefügt.
  • Am 1.12.2010 beschloss die GOL-Mitgliederversammlung einstimmig eine Beitragsordnung.
  • Am 11.5. 2016 wurde durch einstimmigen Beschluss einer Mitgliederversammlung die Beitragsordnung in § 4 integriert und durch das Einfügen von § 2a (Teilorte) die Möglichkeit zur Gründung von Ortsverbänden in den Wangener Teilorten geschaffen.
  • Die aktuelle Fassung der Satzung wurde am 6.4.2022 in einer Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.